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Alkohol am Steuer – Hilfe in Berlin durch Rechtsanwalt Samimi

Alkohol am Steuer – Welche Folgen drohen?

Alkohol am Steuer: Es ist schnell passiert. Bei einer Feier mit Freunden genießt man den einen oder anderen Schluck Alkohol und fährt anschließend nach Hause. Ob mit dem Auto oder dem Rad spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Wenn man dann in eine Polizeikontrolle gerät, fragt man sich schnell: Hätte ich noch fahren dürfen? Was kommt jetzt auf mich zu? Das dachte auch Herr Stephan S., als er von den Polizeibeamten herausgewunken wurde. Die Messung seiner Atemluft ergab einen Promillewert von 1,0 – anschließend musste er mit „auf‘s Revier“, um eine Blutprobe abzugeben. Womit muss Stephan S. jetzt rechnen?

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Fragen und Antworten zum Alkohol am Steuer und Führerscheinentzug

Ab wann droht mir welche Strafe beim Überschreiten der Promille Grenzwerte im Straßenverkehr?

Ab 0,0 Promille

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger (Probezeit) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Folgen des Verstoßes sind eine Geldbuße in Höhe von 250 EUR, 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg, Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

ab 0,3 Promille

Wir bewegen uns im Bereich der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Soweit sich typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen zeigen, ist dies nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. nach § 315c StGB strafbar und führt zudem in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahreignung ist nicht mehr gegeben. Üblicherweise spricht der Richter durch Urteil oder Strafbefehl eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe aus. Es werden 3 Punkte in das Fahrerlaubnisregister eingetragen.

ab 0,5 Promille

Treten keine der oben genannten Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen hinzu wird im Rahmen eins Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Bußgeldbescheid erlassen und bei Ersttätern eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR sowie 2 Punkte in das Flensburger Fahrerlaubnisregister eingetragen (§ 24a StVG).

ab 1,1 Promille

Ab diesem Wert ist man absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist von zirka 10 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes sowie die Eintragung von 3 Punkten. Neu: Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung sowie absolute Fahruntüchtigkeit in einigen Bundesländern wie Berlin!

Trunkenheit im Straßenverkehr
Bei Alkohol am Steuer ist entscheidend, wie viel Promille der Fahrer hatte.

ab 1,6 Promille

Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung sowie absolute Fahruntüchtigkeit auch beim Führen nichtmotorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr (vor allem Fahrräder).

ab 1,8 Promille

Absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von Schiffen.

ab 2,0 Promille

Verminderte Schuldunfähigkeit möglich, § 21 StGB (bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille).

ab 2,5 Promille

Verminderte Schuldunfähigkeit wahrscheinlich, § 21 StGB; Schuldunfähigkeit möglich, § 20 StGB.

ab 3,0 Promille

Schuldunfähigkeit wahrscheinlich, § 20 StGB (bei Mördern ab 3,3 Promille). § 323a StGB möglich, wenn § 20 StGB nicht auszuschließen.

ab 3,5 Promille

Fehlende Vernehmungsfähigkeit, § 136a StPO.

ab 3,0 Promille

Letale Dosis zwischen 3 Promille bis 4 Promille (höhere Werte bei Gewöhnung möglich).

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Wann macht man sich wegen Alkohol am Steuer strafbar?

Alkohol am Steuer wird oft unterschätzt.
Bei Alkoholkonsum am Steuer besteht der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 (StGB) geregelt und bestraft denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, das Auto sicher zu führen. Dabei wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Ab einem Promillewert von 1,1 wird bei Autofahrern unwiderleglich davon ausgegangen, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. In dem Bereich zwischen 0,3 und 1,1 Promille müssen sog. alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) hinzutreten, man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit. Radfahrer sind ab einem Promillewert von 1,6 absolut fahruntüchtig.

Was droht schlimmstenfalls beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt?

Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Daneben entzieht das Gericht in der Regel den Führerschein und ordnet eine Sperre von mindestens sechs Monaten an – das bedeutet, der Fahrerlaubnisbehörde wird untersagt, eine neue Fahrerlaubnis vor Ablauf der Sperrfrist auszustellen. Der Führerschein kann auch schon während des Verfahrens, also vor dem Urteil, vorläufig entzogen werden. Wird der Führerschein nicht entzogen, kann zumindest ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. In das Fahreignungsregister (FAER) beim Verkehrszentralregister (VZR) werden 3 bzw. 2 Punkte eingetragen, je nachdem, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Welche Sanktionen können weiterhin drohen?

Kam es während der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall stehen mitunter noch andere Vorwürfe im Raum. Wurde bei dem Unfall eine Person verletztm wird der Fahrer mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert. Für fahrlässige Körperverletzung droht gem. § 229 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Tatsache, dass der Täter alkoholisiert war wird sich zu seinem Nachteil auswirken und es ist schwieriger den Vorwurf zu entkräften. Das Strafmaß erhöht sich dann entsprechend und unter Umständen hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Womit muss man üblicherweise beim Fahren unter Alkoholeinfluss rechnen?

Anordnung der MPU
Neben einer Geldstrafe kann die Verordnung einer MPU die Folge einer Alkoholfahrt sein.

Bei einer Verurteilung muss der Ersttäter üblicherweise mit einer Geldstrafe rechnen. Daneben werden die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot nebst Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verhängt. Bestenfalls kann Ihr Anwalt einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage (meist zugunsten der Landeskasse oder einer gemeinnützigen Organisation) erreichen.

Davon unabhängig ist jedoch das Bußgeldverfahren. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille fallen ein Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg an! Seit dem 01.05.2014 werden bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Neuerdings verlangt die Berliner Führerscheinstelle in der Kreuzberger Puttkamer Straße mehr Eigenverantwortlichkeit: Bereits ab einem Promillewert von 1,1 ist bei Ersttätern mit der Anordnung der MPU zu rechnen.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Trunkenheitsfahrt?

Die Höhe der Geldstrafe wird bei jeder Person individuell nach ihrer finanziellen Lage bestimmt. So berechnet sich diese mittels Tagessätze. Was für einen Geldbetrag ein solcher Tagessatz darstellt, richtet sich wiederum nach der jeweiligen wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten.

Hier gilt die allgemeine Formel: monatliches Nettoeinkommen / 30 = Tagesssatz.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?

Wie bereits oben angesprochen kann als Folge einer Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis entzogen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Hierbei ist streng zwischen einem Fahrverbot und einer Fahrerlaubnisentziehung zu differenzieren.

Ein Fahrverbot stellt die mildere Sanktion von beiden dar. Bei einem Fahrverbot wird dem Betroffen für einen bestimmten Zeitraum von einem bis drei Monaten untersagt, vorübergehenden ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Zunächst muss der Betroffene hierfür seinen Führerschein in amtliche Verwahrung abgeben und erhält diesen nach Ablauf der bestimmten Zeit zurück, um wieder ein Fahrzeug führen zu können.

Demgegenüber erlischt beim Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis an sich gänzlich und nicht nur vorübergehend. Der Führerschein wird eingezogen und unbrauchbar gemacht, sodass es dem Betroffenen untersagt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Vielmehr muss die Fahrerlaubnis erneut durch eine Führerscheinprüfung erlangt werden. Im Rahmen einer solchen Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist die Führerscheinstelle verpflichtet, die Geeignetheit des Prüflings zum Führen eins Kraftfahrzeugs zu kontrollieren. Hierfür könnte unter Umständen auch eine MPU erforderlich sein.

Zu beachten ist, dass in der Regel vom Gericht noch zusätzlich eine zeitliche Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt wird. Innerhalb dieser ausgesprochenen Zeitsperre ist es dem Verurteilten nicht möglich einen neuen Führerschein ausgehändigt zu bekommen.

Kann auch einem Radfahrer der Führerschein wegen Fahren unter Alkoholeinfluss entzogen werden?

Ja, denn auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes. Auch in diesem Fall kann eine MPU angeordnet werden. Das sogar selbst dann, wenn der Radfahrer überhaupt nicht im Besitz eines Führerscheins ist (BVerwG – Beschluss vom 20.06.13/ 3 B 102.12).

Welche versicherungsrechtlichen Folgen kann eine Trunkenheitsfahrt haben?

Verkehrsunfall nach einer Trunkenheitsfahrt.

Trunkenheit im Straßenverkehr kann zu schwerwiegenden Unfällen führen.

Kommt es alkoholisiert zu einen Verkehrsunfall, könnte sich die Vollkaskoversicherung weigern, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu begleichen und sich auf eine Obliegenheitsverletzung aus dem Versicherungsvertrag berufen. Zudem könnte die Trunkenheitsklausel aus dem Versicherungsvertrag zum Tragen kommen.

Danach ist zwar der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, den Schaden zu regulieren, kann jedoch anschließend den Fahrer aufgrund der Trunkenheitsfahrt in Höhe von bis zu 5.000 EUR Regress nehmen. Kommt z.B. noch Unfallflucht oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu, kann sich die Regresssumme weiter erhöhen! Nicht immer sind diese Forderungen auch begründet.

Wie kann mein Anwalt helfen wenn gegen mich ein Strafverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss eingeleitet worden ist?

Ihre Verteidigerin oder Ihr Verteidiger erarbeitet anhand der konkreten Umstände Ihres Falles, seines Fachwissens und der langjährigen Berufserfahrung eine optimierte Strategie. Anknüpfungspunkte sind dabei vor allem der gemessene Promillewert. Dabei kann Herrn S. im obigen Beispielsfall zugutekommen, dass etwa Ausfallerscheinungen nicht erkennbar waren oder er sich für fahrtauglich hielt, also lediglich fahrlässig gehandelt hat.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten um mich gegen den Vorwurf des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu verteidigen?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Ihre Verteidigerin/ Ihren Verteidiger, auch bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger, nicht jedoch bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat. Bei einer Ordnungswidrigkeit oder einer Einstellung des Verfahrens bleibt sie in jedem Fall eintrittspflichtig.

Was ist, wenn ich eine Trunkenheitsfahrt ohne Unfall begehe?

Wird der Betroffene alkoholisiert am Steuer angehalten, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist, so kann es trotz dessen zu einer Sanktionierung kommen. Auch ohne Unfallherbeiführung kann der Tatbestand einer Trunkenheitsfahrt gemäß §316 StGB erfüllt sein oder ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot kann eingeleitet werden.

In letzterem Fall wird in der Regel mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 bis 60 Tagessätzen und zusätzlich einem Fahrverbot von ca. 12 bis 15 Monaten zu rechnen sein.

Was droht mir bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall?

Erhöhte Geschwindigkeit unter dem Einfluss von Drogen
Unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol können Fahrer oftmals Geschwindigkeiten und Abstände nicht richtig einschätzen.

Wird bei der Trunkenheitsfahrt ein Verkehrsunfall verursacht, so droht dem Betroffenen eine Bestrafung aus §315c I Nr.1 a StGB wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke.

Die Verurteilung wegen §315c StGB umfasst eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, die regelmäßig in der Höhe von ca. 60 bis 90 Tagessätze ausfällt.

Der Tatbestand des §315c StGB ist bei Vorliegen einer konkreten Gefahr erfüllt. Nach der Rechtsprechung liegt eine konkrete Gefahr bereits immer dann vor, wenn die Sicherheit des Betroffenen oder einer Sache so stark beeinträchtigt wird, dass es vom Zufall abhängt, ob eine endgültige Verletzung oder Beschädigung eintritt oder nicht.

Folglich muss es für eine Bestrafung aus §315c StGB nicht einmal tatsächlich zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden kommen, sondern es würde auch die konkrete Situation eines sogenannten „Beinahe- Unfalls“ ausreichen.

Was droht mir bei einer fahrlässigen Körperverletzung durch die alkoholbedingte Trunkenheitsfahrt?

Wird bei der Trunkenheitsfahrt ein Unfall verursacht und wird dabei ein anderer Unfallbeteiligter verletzt, so könnte durch den Personenschaden der Straftatbestand des §229 StGB erfüllt worden sein. Dieser erfasst die Fahrlässige Körperverletzung.

Hierbei stellt sich die Frage, ob der Unfall und infolgedessen verursachte Personenschaden für einen alkoholbedingten fahruntüchtigen Fahrer auf eine Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführen ist und vermeidbar war.

So besteht eine allgemeine Sorgfaltspflicht darin, ein Kraftfahrzeug nur in einem Zustand zu führen, in welchem dessen sichere Steuerung durch die eigene körperliche Konstitution gewährleistet ist. Dies ist bei einen alkoholisierten Zustand, der eine Fahruntüchtigkeit verursacht gerade abzulehnen und eine Sorgfaltspflichtverletzung bei einer Trunkenheitsfahrt anzunehmen.

Lesen Sie hier mehr zur Fahrlässigen Körperverletzung.

Was droht mir bei einer fahrlässigen Tötung durch die alkoholbedingte Trunkenheitsfahrt?

Verkehrsunfall mit Todesfolge.
Bei der fahrlässigen Tötung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Kommt es zu einer Trunkenheitsfahrt, sei es durch den übermäßigen Konsum von Alkohol als auch Drogen und kommt es infolge dessen zu einem Unfall mit Todesfolge für einen anderen Menschen, so wird hier eine Fahrlässige Tötung gemäß §222 StGB erfüllt.

Jedoch wird im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt grundsätzlich von einer groben und nicht nur fahrlässigen Fahrlässigkeit ausgegangen. Dadurch erwartet der Betroffene, der seine Fahruntüchtigkeit selbst durch den Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss herbeigeführt hat, eine höhere Strafe wegen einer Fahrlässigen Tötung. Diese befindet sich trotzdem innerhalb dessen gesetzlichen Strafrahmen.

Lesen Sie hier mehr zur Fahrlässigen Tötung.

Unterscheidet sich eine „Drogenfahrt“ von einer Trunkenheitsfahrt?

Ein Mann nimmt Drogen am Steuer
Rechtlich begeht auch der Fahrer einer Drogenfahrt die Straftat einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB.

Von einer „Drogenfahrt“ wird gesprochen, wenn der Beschuldigte infolge des Konsums von Drogen außerstande ist sein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen und somit fahruntüchtig ist. Damit unterscheidet sich eine Drogenfahrt von einer Trunkenheitsfahrt tatsächlich in den Mitteln zur Herbeiführung des fahruntüchtigen Zustandes.

Rechtlich begeht aber auch der Fahrer einer Drogenfahrt die Straftat einer Trunkenheitsfahrt gemäß §316 StGB. Denn die Norm umfasst nach ihrem Wortlaut „infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel“ neben dem Konsum von Alkohol auch den von Drogen.

Allerdings ist eine Beweisbarkeit der Fahruntüchtigkeit bei Drogenfahrten deutlich schwerer als bei alkoholbedingten Trunkenheitsfahrten. Bei Letzterem kann die Blutalkoholkonzentration des Betroffenen als Maßstab zur Bestimmung der jeweiligen Fahruntüchtigkeit  herangezogen werden.

Diese praktikable Möglichkeit entfällt bei drogenbedingten Trunkenheitsfahrten, da die Fahruntüchtigkeit sich hier nicht anhand der Menge der konsumierten Drogen als Wertgrenze richten kann. Hier muss je nach Einzelfall die Fahruntüchtigkeit anhand äußerer Umstände und Anzeichen nachgewiesen werden, wie beispielsweise durch die Reaktionsfähigkeit und Ansprechbarkeit.

Zudem wird bei einer Drogenfahrt regelmäßig auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Urteile zum Thema Alkohol am Steuer

Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin: Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis wurde abgelehnt!

„Der Beschuldigte zeigte im Rahmen der Polizeikontrolle und der Blutabnahme keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Soweit der Beschuldigte ein Stop-Schild nicht beachtet haben soll, handelt es sich nicht um einen alkoholtypischen Fahrfehler, sondern um einen Fehler, der auch nüchternen Fahrern unterläuft.“

Urteil des Amtsgerichts Tiergarten von Berlin: Keine Trunkenheit im Straßenverkehr bei fehlenden Ausfallerscheinungen!

„Die ursprünglich im Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 13. April 2015 vorgeworfene fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke, strafbar gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a,Abs. 3 Nr. 2 StGB konnte durch das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht gestützt werden. Es war nicht auszuschließen, dass der Angeklagte nicht infolge seiner eher geringen alkoholischen Beeinflussung von der Fahrbahn abkam, sondern auf Grund der an der Tatörtichkeit starken Kurvenführung der Straße, Feuchtigkeit des Fahrbahnbelages und Rollsplitt. In Verbindung mit einer hohen Geschwindigkeit kann es dementsprechend zum Abkommen von der Fahrbahn kommen. Dies kann auch alkoholisch nicht beeinflussten Fahrzeugführern passieren. Da die Rechtsprechung jedoch eindeutig einen alkoholtypischen Fahrfehler bei wie hier vorliegender relativer Fahruntauglichkeit fordert, blieb hier nur die Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.“  Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zur Fragen, wann noch von einer fahrlässigen trunkenheitsfahrt ausgegangen werden muss.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin 

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

 

Rechtsanwalt Gregor Samimi

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

5 Kommentare zu „Alkohol am Steuer“

  1. marc göricke

    betrunken ihm auto geschlafen vor einem einkaufsmarkt auto stand nich auf nem parkplatz.auto war aus licht war aus schlüssel lag aufn beifahrersitz motor war kalt.angebliche zeugen wollen gesehn haben wie das auto auf das gelände gefahren ist.wurde von nen bekannten dort hin gefahren um mich auszuschlafen der aber da nicht mit reingezogen werden will.zeugen behaupten das niemand ausgestiegen ist.polizei hat pusten lassen(1,5 promille)und blutprobe machen lassen und mein führerschein eingezogen.Mit was muss ich jetzt rechnen und sollte ich mir einen anwalt nehmen?

  2. MPU bei erst Täter mit 1.4 % blutwert und sachschaden? Muss ich für den kompletten schaden des Verkehrssschild aufkommen?

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