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Beleidigung im Straßenverkehr – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Gregor Samimi hilft.

Beleidigung: „Welche Strafe droht?“

Beleidigung und Beschimpfung bzw. beleidigende Gesten sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Der Stinkefinger zählt dabei zu den Klassikern und kostet eine ordentliche Stange Geld. Es drohen bis zu 4.000 Euro.

Am Montagmorgen befuhr Herr S. mit seinem Fahrrad die Steglitzer Schlossstraße in Berlin. Zu dieser Zeit herrschte reger Berufsverkehr. Als plötzlich ein Pkw-Fahrer den Seitenabstand zu ihm gefährlich eng werden ließ, erschrak Herr S. Er schimpfte lauthals über den Autofahrer und zeigte ihm den ausgestreckten Mittelfinger. Der Fahrer des Wagens fühlte sich durch das Verhalten des Radfahrers beleidigt und erstattete Anzeige bei der Polizei. Gegen Herrn S. läuft nun ein Ermittlungsverfahren.

Wann mache ich mich wegen Beleidigung im Straßenverkehr strafbar?

Aggression im Strassenverkehr, Stress, Konflikt, Strassenverkehrsordnung, Beleidigung, Bedrohung, Niedersachsen, Dorum Neufeld, September 2011, Bild Nr.: N35711
Beleidigung im Straßenverkehr kann schnell teuer werden.

Eine Beleidigung verletzt die persönliche Ehre des Opfers und ist gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Sie drückt Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung gegenüber einer anderen Person aus. Dies kann durch eine verbale Äußerung („Du Idiot“) oder gestikulär (Stinkefinger, Scheibenwischergeste) erfolgen. Außerdem muss die ehrverletzende Kundgabe von einer anderen Person wahrgenommen werden. Beleidigungsfähig sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch Personenmehrheiten.

Die Tat wird gemäß § 194 Strafgesetzbuch (StGB) nur auf Antrag verfolgt.

Beleidigung in der rbb Sendung zibb

https://www.youtube.com/watch?v=1kJ9fr59DhI

Welche Strafen drohen beim Vorwurf der Beleidigung im Straßenverkehr?

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. In den meisten Fällen wird das Verhalten mit einer Geldstrafe sanktioniert. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind u.a. die Art und Schwere der Beleidigung sowie die Vorstrafen des Täters entscheidend.

Einen Schimpfwortkatalog, der jeder Beleidigung eine bestimmte Geldstrafe zuordnet, gibt es nicht. Ein Blick in die Rechtsprechungspraxis bietet jedoch eine hilfreiche Orientierung. Für das Zeigen eines Stinkefingers kann eine Geldstrafe bis zu 4000 Euro verhängt werden. Wenn Sie einen Polizisten „Bullenschwein“ nennen, ist mit ungefähr 1000 Euro zu rechnen und das Zeigen eines Vogels kann 750 Euro kosten. Die Beleidigungen „Idiot“ oder „Trottel“ kostet jeweils 1500 Euro Strafe. Eine „Scheibenwischer-Geste“ kostet den wütenden Fahrer 1000 Euro.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohte früher die Eintragung von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Seit Mai 2014 ist die Beleidigung im Straßenverkehr jedoch punktelos.

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Welche Gesten sind erlaubt und stellen keine strafbare Beleidigung im Straßenverkehr dar?

In dieser inoffiziellen Tabelle befinden sich diejenigen Gesten, die meist unproblematisch und eindeutig als Beleidigungen einzuordnen sind. Jedoch existieren auch außerhalb der Tabelle bestimmte Gesten, die sich rechtlich in einer Grauzone befinden.

Diese Gesten sind im Straßenverkehr „erlaubt“:

  • „Schweigefuchs“
    Diese pädagogische Geste wird in der Regel gegenüber Kindern verwendet, um diese zum Schweigen zu animieren. Dafür werden Mittelfinger und Ringfinger gegen den Daumen gepresst. Die übrigen zwei äußeren Finger: Zeigefinger und kleiner Finger stehen aufrecht.
  • Reisverschluss
    Auch diese Geste ist eigentlich ein pädagogisches Mittel, um Kinder ohne Worte zur Ruhe aufzufordern. Imaginär wird mit Zeigefinger und Daumen ein Reisverschluss am Mund zugezogen, sodass der Mund geschlossen bleibt.
  • „Heul doch“
    Weniger pädagogisch wertvoll, aber dennoch nicht als eindeutige Beleidigung einzustufen ist auch die Geste, bei denen beide Fäuste an die Augen gelegt und Wischbewegungen nachgeahmt werden.

Bloß weil diese Gesten nicht direkt als strafbare Beleidigungen erkennbar sind, bedeutet dies nicht, dass sie nicht im konkreten Einzelfall zu Lasten des Gestikulierenden als solche ausgelegt werden können. Daher sollte man grundsätzlich versuchen einmal tief Luft zu holen und sicherheitshalber auf jegliche provozierende Gesten verzichten.

Wann wird eine Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Bedrohung?

Im schlimmsten Fall kann eine Geste gegenüber dem anderen nicht nur als strafbare Beleidigung, sondern sogar als strafbare Bedrohung verstanden werden. Letzteres würde bei einer Verurteilung gemäß §241 StGB zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe führen. Nicht selten beläuft sich die Geldstrafe dabei auf mehrere tausende Euro. Denn im Gegensatz zur ebenfalls strafbaren Beleidigung, fokussiert sich der Strafvorwurf bei der Bedrohung auf die, mit der Geste, angedrohte Folge.

Diese Gesten sind im Straßenverkehr keine Beleidigungen, sondern Bedrohungen:

  • Köpfen
    Wenn man mit der Hand waagerecht entlang dem Hals streicht suggeriert diese Geste, dass man dem anderen den Hals abschneiden werde. Dies ist unzweifelhaft als eine Bedrohung einzustufen.
  • Pistole an den Kopf
    Wird mit der Hand eine Pistole geformt, indem man den Zeige- und Mittelfinger ausgestreckt hält, und dann an die Schläfe gehalten, wird darin eine Bedrohung zum tödlichen Kopfschuss gesehen.

Fällt meine Strafe höher aus, wenn ich einen (Polizei-) Beamten beleidige?

Wer eine Beleidigung gegenüber einem Beamten ausspricht, erfüllt nicht etwa einen gesonderten, qualifizierten Straftatbestand. Somit fällt eine sog. „Beamtenbeleidigung“ nicht höher aus, als eine Beleidigung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Jedoch vertreten Polizeibeamten und auch Politessen die Staatsgewalt, sodass man bei man bei einer Beleidigung gegenüber diesen auch immer gleichzeitig den Staat selbst beleidigt. Aus diesem Grund folgt in einem solchen Fall der „Beamtenbeleidigung“ immer konsequent eine Anzeige wegen der Beleidigung im Straßenverkehr.

Dabei muss die Beleidigung nicht unmittelbar gegenüber den Beamten persönlich geschehen. Es reicht sogar bereits, wenn beispielsweise der ausgestreckte Mittelfinger in eine öffentliche Überwachungskamera gehalten wird. Hier wird dem Betroffenen eine Beleidigung gegenüber den Beamten unterstellt, der hinter der Kamera beziehungsweise vor dem Anzeigemonitor sitzt. Auch wer einen Polizisten duzt muss mit einer Geldstrafe von 600 Euro rechnen.

Was kann ein Anwalt beim Vorwurf der Beleidigung im Straßenverkehr für mich tun?

Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts stellt eine große Unterstützung dar. Sie werden individuell beraten und über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens informiert. Ihr Anwalt wird gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten, um das Verfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Außerdem beantragt ihr Rechtsanwalt Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten und übernimmt die gerichtliche Vertretung. Mit Hilfe eines Anwalts kann im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden.

Bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt sollten Sie darauf achten, dass er seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts hat. Die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher ratsam.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten beim Vorwurf der Beleidigung im Straßenverkehr?

Im Strafverfahren besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Da die Beleidigung nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, zählt sie in der Regel zu den nicht versicherten Vorwürfen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme für die anwaltliche Vertretung möglich ist. Möglicherweise wird aber der Bußgeldtatbestand unter Deckung gestellt.

Lohnt es sich für mich als Beleidigter Klage zu erheben?

Die Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist ein sogenanntes Antragsdelikt und wird damit nur verfolgt, wenn Sie fristgerecht Strafantrag gegen denjenigen stellen, der Ihnen gegenüber ausfallend geworden ist. Schwierig ist hierbei, dass es meist Aussage gegen Aussage steht. Kommen keine weiteren Beweismittel, wie etwa Zeugen hinzu, die eine Aussage unterstützen folgt in der Regel die Einstellung des Verfahrens.

Wurde die Situation jedoch beispielsweise durch die Aufnahme einer Dashcam aufgezeichnet, können diese nach der neuen Rechtsprechung nun als zulässiges Beweismittel herangezogen werden. Inwieweit sich im konkreten Einzelfall eine Klage lohnt, kann mithilfe eines versierten Rechtsanwalts abgeschätzt werden. Mit dessen Hilfe können Aufwand und Ausgang eines Gangs vor Gericht abgeschätzt und entschieden werden. Lesen Sie hier mehr zum Thema: Urteil des Bundesgerichtshof: Dashcam-Videos sind vor Gericht als Beweismittel zulässig

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

2 Kommentare zu „Beleidigung im Straßenverkehr“

  1. Christian Topf

    Ich wurde vor einigen Monaten von einen Autofahrer mehrfach ausgebremst, er hat mir n Stinkefinger gezeigt, er hat waghalsige Überholmanöver im Stadtverkehr gemacht, zu schnell gefahren und hat mich daran mehrfach gehindert die Fahrbahn zu wechseln.

    Ich hatte gegen diese Person Anzeige erstattet. Und obwohl ich einen Zeugen auf den Beifahrersitz hatte, wurde das Verfahren mangels öffentlichen Interesse eingestellt. Hallo….Gefährdung des Straßenverkehrs ist kein öffentliches Interesse? Gehts noch?

    Da sieht man mal, die Polizei geht gegen solche Verkehrssünder nicht vor.

    Jetzt kommt bei mir eine Dashcam rein, damit ich dies aufzeichnen kann.

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